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3W-GROUP AG
Gässli 17
4936 Kleindietwil

+41 62 919 84 99
info@3w-group.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der 3W-GROUP AG

Stand: 1. Januar 2011

1. Geltungsbereich dieser AGB

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge der 3W-GROUP AG und deren Tochtergesellschaften (kurz: 3W) über die Lieferung von Waren, insbesondere die Überlassung von Computerprogrammen und der hierzu gehörigen Updates, und die Erbringung von Dienstleistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur soweit, als die 3W diesen ausdrücklich zugestimmt hat.

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Konsumenten.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebot

Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen der 3W in deren Internetpräsenz sowie in Prospekten, Katalogen und Broschüren dient zur Information des Kunden. Sie stellen kein bindendes Angebot der 3W dar, sondern eine Möglichkeit für den Kunden, ein verbindliches Vertragsangebot in Form einer Bestellung zu unterbreiten.

2.2 Vertragsabschluss

Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen 3W und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung abgibt und 3W diese Bestellung durch eine Auftragsbestätigung oder den Versand der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung annimmt.

2.3 Nebenabreden

Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB erfolgen mit Wirkung für 3W ausschliesslich durch die im Handelsregister für 3W als vertretungsberechtigt eingetragenen Personen. Mündliche Vereinbarungen und Erklärungen anderer Personen, die hierzu von den eingetragenen Personen nicht besonders bevollmächtigt worden sind, sind nur wirksam, wenn sie von diesen schriftlich bestätigt werden.

2.4 Vertragsgegenstand

Gegenstand des nach Massgabe dieser AGB entstehenden Vertrags zwischen dem Kunden und 3W ist das Recht des Kunden auf Einräumung der vertraglich vereinbarten Produkte und Dienstleistungen durch 3W.

2.5 Nutzungsrecht

Mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises erwirbt der Kunde das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Dienstleistungen und Produkten der 3W.

2.6 Urheberrecht

Das Urheberrecht, der von 3W produzierten Dienstleistungen und Produkten, bleibt in jedem Fall bei 3W.

Die Produkte und Dienstleistungen, die von 3W eingesetzt bzw. erbracht werden, entsprechen dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so herzustellen, dass sie mit allen Anwendungen (Anwendungsprogramme und Nutzungsarten) und in allen Kombinationen (insbesondere mit Computerprogrammen von Drittanbietern) in jedem Fall fehlerfrei arbeiten. Aus diesen technischen Gründen ist eine Garantie für den fehlerfreien Betrieb gegenüber dem Kunden nicht möglich.

Alle Ansprüche, die aus einer unberechtigten Nutzung durch den Kunden resultieren, insbesondere auch urheberrechtliche Ansprüche und Schadensersatzansprüche, bleiben 3W vorbehalten. Auf die mögliche Strafbarkeit der vorerwähnten Handlungen wird ausdrücklich hingewiesen.

3. Besondere Bestimmungen für Wiederverkäufer

Ist die Überlassung an den Kunden ausdrücklich zum Zwecke des Wiederverkaufs erfolgt, ist der Kunde zur Weitergabe des Nutzungsrechts an einen Dritten berechtigt.

Dem Wiederverkäufer ist es nicht gestattet, die Produkte und Dienstleistungen von 3W ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, auch nicht zum Zwecke der Datensicherung. Eine schuldhafte Verletzung der Bestimmungen berechtigt 3W, vom Wiederverkäufer eine Konventionalstrafe von CHF 100‘000.00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu fordern. Weitere Ansprüche von 3W aus der Verletzung dieser Bestimmung bleiben unberührt. Der Wiederverkäufer darf seinen Kunden keine weitergehenden Rechte an den Produkten und Dienstleistungen von 3W einräumen, als diese nach diesen AGB oder speziell schriftlichen Abmachungen vereinbart wurden

4. Lieferung von Produkten, Erbringung von Dienstleistungen

Die Lieferung von Produkten und Erbringung von Dienstleistungen durch 3W ist gemäss Auftragsbestätigung oder anderer schriftlicher Vereinbarung festgehalten. Abweichungen der gelieferten Produkte oder der erbrachten Dienstleistungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind und ihm keine wesentlichen Nachteile bringen. 3W bleibt das ausdrückliche Recht vorbehalten, während dem Projekt entsprechende Alternativlösungen zu suchen und zu realisieren.

Verzögert sich eine Leistung über den von der 3W zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist von mindestens drei Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass sein Interesse wegen der Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist.

Kommt 3W mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für 3W unmöglich, so haftet 3W ausschliesslich wie folgt:

3W haftet gegenüber dem Kunden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung ihrer Mitarbeiter verursachte direkte Schäden. Darüber hinaus ist, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung von 3W, insbesondere für indirekte, mittelbare und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter, nicht realisierte Einsparungen etc., ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Verstösst der Kunde gegen seine Pflichten und Nutzungsbegrenzungen, ist eine Haftung von 3W für infolge dieses Verstosses entstandene Schäden ausgeschlossen.

Wenn eine fristgemässe Lieferung durch Umstände verhindert wird, die nicht nur vorübergehend sind und nicht im Einwirkungsbereich von 3W liegen (insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, höherer Gewalt, Beförderungs- oder Betriebssperre), ist 3W berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt.

Für Drittprodukte wie z.B. Open Source Produkte oder anderweitige Produkte von Drittanbietern übernimmt 3W keine Haftung. Gleiches gilt auch für Leistungen von Drittanbietern.

5. Preise und Zahlungskonditionen

Die Preise von 3W verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, netto. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sowie die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Kunden.

Sofern nicht anders vereinbart, gelten Offerten grundsätzlich während 30 Tagen. Sämtliche wiederkehrenden Gebühren sind jährlich im Voraus zu bezahlen.

Zahlungen sind gemäss der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen und auch nur unter der Voraussetzung, dass sie für 3W kosten- und spesenfrei sind.

Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist 3W berechtigt, ohne Mahnung Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu verlangen. Während des Zahlungsverzugs des Kunden ist 3W berechtigt, ihre Dienstleistungen zurückzuhalten.

Der Kunde kann Forderungen von 3W mit eigenen Gegenansprüchen nur verrechnen, wenn die Gegenansprüche des Kunden von 3W schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

3W behält sich das Recht vor, offene Forderungen jederzeit auf dem Rechtsweg einzufordern, auch ohne vorgängig Mahnungen zu versenden.

6. Kündigung, Beendigung der Zusammenarbeit mit 3W

Der Kunde hat das Recht, die Dienstleistungen der 3W schriftlich auf dem Postweg bis einen Monat vor Ablauf des Vertrages (im Normalfall jeweils auf den 30.November) zu kündigen. Erfolgt die Kündigung zu spät, wird der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert und die Gebühren sind geschuldet, auch wenn im darauffolgenden Jahr keine Dienstleistungen von 3W mehr bezogen werden. Vorauszahlungen von wiederkehrenden Dienstleistungen werden nicht zurückerstattet.

Im Falle einer Beendigung einer Zusammenarbeit zwischen 3W und dem Kunden, hat der Kunde das Recht, die sich noch im Besitze der 3W befindenden Daten gegen eine zu vereinbarende Entschädigung zu beziehen. Die Entschädigung ist jedoch nur dann zu begleichen, wenn der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt die Urheberrechte bzw. geistigen Eigentum der jeweiligen Daten noch nicht übertragen bekommen hat.

7. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bzw. Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von 3W.

Veräussert der Kunde von der 3W bezogene Ware bzw. Dienstleistung, bevor er selbst den Preis gegenüber 3W beglichen hat, so sind der Kunde und 3W sich darüber einig, dass die auf der Weiterüberlassung beruhenden Forderungen mit ihrem Entstehen an 3W zur Sicherung ihres Kaufpreisanspruchs abgetreten sind. Wird die Ware zusammen mit anderen Gegenständen überlassen, so beschränkt sich die Abtretung der Preisforderung auf die Höhe des von 3W stammenden Werts. 3W ist berechtigt, die Abtretung offen zu legen oder vom Kunden die Anzeige der Abtretung an den Schuldner zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die Abtretung der Forderungen, sofern noch notwendig, jederzeit auf Verlangen von 3W formgültig vorzunehmen.

Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist 3W zur sofortigen Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch 3W gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, 3W teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit.

Durch die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch 3W erlischt das Recht des Kunden zur Weiterverwendung der Ware und Dienstleistungen von 3W. Sämtliche vom Kunden zur Eigenverwendung angefertigten Sicherungskopien müssen an 3W übergeben oder vom Kunden gelöscht werden.

8. Sonstige Bestimmungen

8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz von 3W.

8.2 Rechtsbeziehung der Parteien

Die Rechtsbeziehungen zwischen 3W und dem Kunden unterliegen ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG-Abkommen).

8.3 Individuelle Genehmigungen

Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen für den Transport, Erwerb und die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen von 3W im Bestimmungsland, holt der Kunde in eigener Verantwortung ein.

8.4 Datenschutzbestimmungen

3W verpflichtet sich, Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte zu veräussern. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben.

3W wird das ausdrückliche Recht erteilt, Ihre persönlichen Daten für eigene Marketing- und Werbemassnahmen zu nutzen.

8.5 Haftungsausschluss bei höherer Gewalt

3W ist von der Leistungspflicht und Haftung in Fällen von höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkung auf die Vertragserfüllung vor keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmässige Arbeitskampfmassnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Massnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten.

8.6 Gewährleistung

Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass das Internet weder jemandem gehört, noch von jemandem kontrolliert wird. Deshalb übernimmt 3W keine Garantie dafür, dass jeder Internet-Nutzer zu jeder Zeit Zugriff auf die Homepage hat.

8.7 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Informationen, welche er im Internet der Öffentlichkeit zugänglich macht, vollumfänglich selbst verantwortlich. Der Kunde hat missbräuchliche Nutzung und rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen. Insbesondere sind folgende Punkte nicht erlaubt: die Webseite des Kunden darf keine erotische, pornographische, sittenwidrige oder politisch rechts/links radikalen Informationen enthalten. Links zu solchen Internet Seiten sind ebenfalls strikte untersagt.

Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass durch seine eigene Präsenz (inkl. Scripte, Datenbanken, Programme, etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunden beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Server-Performance oder Serververfügbarkeit in keiner Weise beeinträchtigt wird.

Das Versenden von Massenmails (Spam-Mails), welche die Betriebsstabilität des Servers gefährden, ist nicht erlaubt.

Der Kunde verpflichtet sich, den Hosting-Server nur gemäss Anweisung zu verwenden und haftet für alle Schäden, die er 3W, der Hosting-Firma oder anderen Teilnehmern auf dem Server, durch unsachgemässen Gebrauch des Servers, zufügt.

Der Kunde bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt ist. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

9. Zusätzliche Bedingungen für Multimedia

9.1 Der Film (gilt auch für Animationen)

Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Layoutfilms und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn.

3W wird den Film nach dem zugrunde liegenden Drehbuch in einer Qualität herstellen, die dem durch seine Musterrolle (Showreel) erwiesenen Qualitätsstandards seines Betriebes entspricht.

3W trägt die ausschliessliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile.

Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen insoweit befolgt worden sind.

9.2 Kosten

Der vereinbarte Herstellungspreis ist für 3W verbindlich, sofern der Film nach den bei Auftragserteilung definierten Punkten hergestellt wird. Etwaige Mehrkostenforderungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers hat 3W vorher anzukündigen. Geschieht dieses nicht, können Mehrkosten nur in Höhe von 50% der Herstellungskosten geltend gemacht werden. Will 3W vom genehmigten Drehbuch abweichen, und werden dadurch Mehrkosten verursacht, bedürfen diese der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

Die Auswahl der Schauspieler, Modelle und Sprecher bedarf der Abstimmung mit dem Auftraggeber. Wünscht der Auftraggeber die Beschäftigung von Darstellern, Sprechern oder sonstigen Mitwirkenden, die aufgrund ihrer herausragenden Stellung oder aus anderen Gründen Honorarforderungen über dem branchenüblichen Durchschnitt stellen, hat er die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

9.3 Herstellung

Die Herstellung beginnt mit der schriftlich bestätigten letzten Besprechung vor der Produktion oder, sofern ein solches nicht erfolgt, mit der Annahme des schriftlichen Auftrags.

3W gibt dem Auftraggeber bzw. einem Vertreter der verantwortlichen Agentur die Möglichkeit, bei allen entscheidenden Phasen der Filmherstellung anwesend zu sein. Der Auftraggeber oder die verantwortliche Agentur soll vor Beginn der Herstellung einen verantwortlichen Mitarbeiter benennen, der allein befugt ist, anstehende Fragen zu entscheiden und Weisungen zu erteilen. Weisungen dieses Beauftragten während der Filmherstellung sind auch dann verbindlich, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, 3W im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text-) Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese umgehend und in einem gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine aufwendige Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass 3W die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

Hat der Auftraggeber nach der Auftragserteilung, aber vor Beginn der Herstellung Änderungswünsche, ist 3W verpflichtet, die Änderungen – gegebenenfalls kostenpflichtig - vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, soweit die Änderungen nicht so in die künstlerische und technische Gestaltung eingreifen, dass 3W die Verantwortung nicht übernehmen kann. Im letzteren Fall ist 3W berechtigt, die Änderung abzulehnen. Dem Auftraggeber steht dann ein gesondertes Kündigungsrecht zu. Die bis dahin angefallenen Vorkosten hat er zu erstatten. Änderungswünsche nach Beginn der Herstellung sind nur zu berücksichtigen, wenn eine Einigung über die zusätzlichen Kosten erfolgt, und 3W ihnen zustimmt.

Werden Aufnahmen auf Veranlassung des Auftraggebers in dessen eigenen oder in fremden Werken oder Betrieben durchgeführt, ist eine Haftung von 3W für Betriebsstörungen ausgeschlossen.

9.4 Abnahme

3W wird unmittelbar nach Fertigstellung des Films dem Auftraggeber eine Musterkopie zustellen oder diesen in seinen Geschäftsräumen vorführen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Erklärung darüber abzugeben, ob er den Film in der hergestellten Fassung abnimmt. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Äusserung des Auftraggebers, gilt der Film als abgenommen.

Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch in 14 Tagen nach Lieferung erfolgen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Beanstandungen, die auf rein künstlerischen Gesichtspunkten im Rahmen der Konzeption beruhen, können lediglich einmalig geltend gemacht werden. 3W ist nicht verpflichtet, nach erfolgter Korrektur weitere rein künstlerische Änderungen vorzunehmen.

Der Auftraggeber kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn 3W diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. Künstlerische Differenzen innerhalb der vereinbarten Konzeption stellen keinen Mangel dar.

Sofern der Film nach dem genehmigten Drehbuch gefertigt ist und qualitativ den Anforderungen entspricht, und, soweit er vom Drehbuch abweicht, nur Abweichungen enthält, die auf Weisungen des Auftraggebers beruhen oder von diesem genehmigt sind, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet (Ausschluss so genannter Geschmacksretouren).

Im übrigen gelten für etwaige Mängel die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 1. Januar 2011